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ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG des Schiedsstellenamtes für den Schiedsstellenbezirk Uebigau-Wahrenbrück

13. 12. 2021

Die Verbandsgemeinde Liebenwerda sucht für den Schiedsstellenbezirk Uebigau-Wahrenbrück einen interessierten Einwohner zur Besetzung als Schiedsperson.

                                           

Die derzeitige Schiedsperson scheidet auf eigenem Wunsch vorfristig aus dem Amt aus, so dass eine Neubesetzung erforderlich ist.

 

Wir suchen:

eine SCHIEDSPERSON

.

auf die Dauer von 5 Jahren. Die Tätigkeit wird im Ehrenamt ausgeübt.

 

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 11. Februar 2022. Diese richten Sie bitte schriftlich unter Angabe wesentlicher Daten zu Ihrer Person an die

 

Verbandsgemeinde Liebenwerda

Markt 1

04924 Bad Liebenwerda

 

Folgende Voraussetzungen müssen/sollen Schiedspersonen erfüllen:

 

* Sie besitzen das Wahlrecht.

* Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet.

* Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz in der Ortsgemeinde Uebigau-Wahrenbrück.

* Sie sollten Autorität und die Fähigkeiten besitzen sachlich, besonnen und vorurteilsfrei gegenüber den Streitparteien aufzutreten
  und das erforderliche Verhandlungsgeschick besitzen. Es sind keine juristischen Kenntnisse erforderlich.

* Sie sollten einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad haben und über die für
  die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen.

 

Die Schiedspersonen haben folgende Aufgaben:

 

* Durchführung von Schlichtungs- und Sühneverfahren

  - in bestimmten Nachbarrechtsstreitigkeiten

  - bei Ansprüchen wegen der Verletzung der persönlichen Ehre außerhalb von Presse/Rundfunk

 

* Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs in Strafsachen

 

* Führung des Kassenbuches und Durchführung der Abrechnungen (u. a. mit der Verbandsgemeinde)

 

Die Devise der Schiedsstelle lautet: Nicht richten, sondern schlichten!

 

Träger der Schiedsstellen ist die Verbandsgemeinde Liebenwerda. Wir bieten Ihnen:

 

* die Kostenübernahme für Sachkosten sowie Aus- und Fortbildungen für Ihr Ehrenamt

* die Mitgliedschaft im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. -BDS-

* einen Raum im Rathaus Uebigau für Sprechstunden und Verhandlungsführungen

* eine Aufwandsentschädigung (monatlich 30,- €)

 

Die Schiedsperson wird für die Dauer von 5 Jahren von der Verbandsgemeindeversammlung Liebenwerda gewählt und vom Direktor des Amtsgerichts berufen und verpflichtet.

 

Wenn Sie sich für die Ausübung des Ehrenamtes interessieren und Fragen dazu haben, melden Sie sich bitte telefonisch (035365 411-31), elektronisch oder schriftlich bei der

 

Verbandsgemeinde Liebenwerda

Amt für Ordnung und Recht

Frau Wagenmann

Postanschrift: Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda

Besucheranschrift: Heinrich-Zille-Straße 9a, 04895 Falkenberg/Elster

 

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