Warnung vor dubiosen Pelz- und Goldankäufen

21.​05.​2025

Am 11.04.2025 prüften die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Cottbus des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) und das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Liebenwerda in Falkenberg/Elster ein Unternehmen, das sich mit dem Ankauf von Pelz, Gold und anderen Edelmetallen beschäftigt. Das Unternehmen hatte umfangreich in Zeitungen für sich geworben. Ordnungsgemäße Aufzeichnungen, wie sie bei dem Handel mit Edelmetallen vorgeschrieben sind, konnten nicht festgestellt werden. Die weitere Prüfung ergab ein bekanntes betrügerisches Geschäftsmodell. Die Masche der Täter läuft dabei wie folgt ab: Wer versucht seine Mäntel oder Pelze zu verkaufen, wird bei dem Termin unter Druck gesetzt, dass der Ankauf der Pelze nur in Verbindung mit Gold(Schmuck) oder Edelmetallen möglich ist. Zunächst wird als Lockangebot ein hoher Preis für den Pelz versprochen. Das Gold bzw. Edelmetall wird dann deutlich unter dem tatsächlichen Wert geschätzt und angekauft. Der Kauf der Pelze dient nur als Vorwand und wird meist gar nicht vollzogen. Durch die gemeinsame Prüfung konnte ein unmittelbar bevorstehender Ankauf von Gold vereitelt werden. Der Betrieb wurde im Wege der Sofortschließung durch das Ordnungsamt untersagt und die Räumlichkeiten versiegelt. Die identische Masche des Gewerbebetriebes wurde bereits am 04.03.2024 durch das Gewerbeamt Cottbus festgestellt. (https://www.niederlausitz-aktuell.de/niederlausitz-aktuell/orte/cottbus/254675/polizei-und-ordnungsamt-stoppen-illegalen-warenankauf-in-cottbus.html)
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Cottbus und das Ordnungsamt warnen vor zeitlich befristeten Angeboten, die den Anschein eines besonders guten Geschäfts erwecken. Potentielle Kunden sollten sich immer mindestens ein zweites Angebot einholen.
Die Prüfung der festgestellten Geschäftsunterlagen des Gewerbebetriebes dauert derzeit noch an.
Kunden, die bereits einen Verkauf getätigt haben werden gebeten, sich bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Tel: 0355 / 3573-220) oder dem Sachgebiet Gewerbe der Verbandsgemeinde Liebenwerda (Tel: 035365 / 411-32)) zu melden.