Statistik der Bautätigkeit im Hochbau im Land Brandenburg - Ihre Unterstützung als Eigentümer*in ist gefragt

Verbandsgemeinde Liebenwerda, den 28.​10.​2025

Statistik der Bautätigkeit im Hochbau im Land Brandenburg

hier: Auskunftserteilung zur Bauabgangsstatistik

         

                                               

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Bautätigkeitsstatistiken liefern Ergebnisse über Struktur, Umfang und Entwicklung der Bautätigkeit und sind die Grundlage für die Wohnungsbestands- und Wohngebäudefortschreibung je Gemeinde. Die Qualität der Fortschreibungsergebnisse wird entscheidend von den einfließenden Basisdaten, den Baufertigstellungen und den Bauabgängen, bestimmt.

 

Rechtsgrundlage ist das Hochbaustatistikgesetz (HBauStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG). Für die Bauabgangsstatistik werden die Angaben zu § 3 Abs. 4 HBauStatG erhoben. Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 6 HBauStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Gemäß § 6 Abs. 2 HBauStatG sind neben den Bauaufsichtsbehörden auch die Bauherren und die mit der Baubetreuung Beauftragten sowie die Gemeinden und Gemeindeverbände auskunftspflichtig.

 

Die Statistiken sind Grundlage für wichtige Entscheidungen der Gemeinden, z. B. für die Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Um sicher zu stellen, dass jeglicher Abgang von Wohngebäuden und Wohnungen in der Berechnung der Bestandsfortschreibung berücksichtigt wird, ist die Einbeziehung der Eigentümerinnen und Eigentümer und der amtsfreien Gemeinden, Ämter und kreisfreien Städte unumgänglich.

 

Aus diesem Grund bitten wir Sie, für Ihren Verantwortungsbereich die folgenden Punkte zu veranlassen:

 

  1. Meldungen der aus dem Verwaltungsvollzug bekannt gewordenen Bauabgänge von

  • Gebäuden bzw. Gebäudeteilen mit Wohnraum, die abgebrochen oder durch Schadensfälle der Nutzung entzogen worden sind, wenn hierfür kein Neu- oder Wiederaufbau durchgeführt wird

  • Wohnungen die einer dauerhaft genehmigungspflichtigen Zweckentfremdung unterliegen sind an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) weiterzuleiten.

 

  1. Information der Bauherrinnen/Bauherren und Eigentümerinnen/Eigentümer,

  • dass der Bauabgang zu melden ist.

 

Wir empfehlen Ihnen, das beiliegende Informationsblatt zur Bauabgangsstatistik Ihren Bürgerinnen und Bürgern in geeigneter Form (z. B. Amtsblatt, Aushang, Internet) zur Kenntnis zu geben.

 

Die Bauherrinnen/Bauherren und Eigentümerinnen/Eigentümer

  • melden den Abgang von Wohngebäuden bis 1.000 m³ umbauten Raum direkt an das AfS Berlin-Brandenburg

  • zeigen alle Abgänge von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen nach § 6 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) bei der unteren Bauaufsichtsbehörde an. Das sind alle Wohngebäude über 1.000 m³ umbauten Raum.

  • melden alle genehmigungspflichtigen Nutzungsänderungen mit und ohne Baumaßnahmen, wenn aus einem Wohngebäude ein Nichtwohngebäude oder aus einem Nichtwohngebäude ein Wohngebäude wird.

 

Die Meldungen sind auf dem angefügten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik vorzunehmen. Unter dem Link https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet kann der Erhebungsbogen abgerufen und ausgedruckt werden. 

 

Ich bitte Sie, die Erhebungsbogen zu den Bauabgängen bzw. eine Fehlmeldung

für das Jahr 2025 bis spätestens 13. März 2026 an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Alt-Friedrichsfelde 60,10315 Berlin oder per E-Mail an , zu melden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Mark Hoferichter

Referatsleiter Zensus und Bautätigkeit