Wegfall des Widerspruchsrechts gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
Gesetzliche Neureglung seit 01.01.2026 in Kraft
Im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) wurde auch das Bundesmeldegesetz geändert.
Das bis Ende 2025 bestehende Widerspruchsrecht gegen die Datenweitergabe an das Bundessamt für Personalmanagement der Bundeswehr nach § 36 Abs. 2 BMG a.F. wurde abgeschafft.
Zuvor eingelegte Widersprüche und entsprechende Übermittlungssperren im Melderegister haben ihre Gültigkeit verloren und wurden gelöscht.
Das bedeutet, dass die Meldebehörde Vor- und Familiennamen sowie Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit an die Bundeswehr weitergibt, die im Folgejahr volljährig werden. Übermittelt werden einmal jährlich Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift.
Die Wehrerfassung erfolgt nun durch die Bundeswehr selbst und ist nicht mehr Aufgabe der Meldebehörden.
Bad Liebenwerda, den 29.09.2026
Verbandsgemeinde Liebenwerda als Meldebehörde