Wahlen/Abstimmungen
Informationen und Hinweise für die Wahlvorschlagsträger zur Kommunalwahl 2024
Stand: Donnerstag, den 17. August 2023
Die nächsten landesweiten Kommunalwahlen finden voraussichtlich gemeinsam mit der Wahl zum Europäischen Parlament
am 9. Juni 2024 statt. Im Gebiet der Verbandsgemeinde Liebenwerda werden neben dem EU- Parlament und dem Kreistag gewählt:
- die Verbandsgemeindeversammlung
- die ehrenamtlichen Bürgermeister*innen
- die vier Stadtverordnetenversammlungen
- die Ortsbeiräte bzw. Ortsvorsteher*innen
Wahlvorschlagsträger können loslegen
Ab sofort stehen den Wahlvorschlagsträgern für die Kommunalwahlen 2024 im Internet unter der Adresse https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/kommunalwahlen/aufstellung-von-wahlvorschlaegen/ die für die Einreichung eines Wahlvorschlages erforderlichen Mustervordrucke gemäß § 93 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung zum Ausdrucken zur Verfügung.
Die erforderlichen Anlagen aus der Kommunalwahlverordnung als Download und zur Bearbeitung im Überblick:
- Anlage 5a (2.1 MB)
- Anlage 5b (682.1 KB)
- Anlage 7a (643.6 KB)
- Anlage 7b (645.1 KB)
- Anlage 8a (601.9 KB)
- Anlage 8b (607.3 KB)
- Anlage 8c (600.6 KB)
- Anlage 8d (629.3 KB)
- Anlage 9a (788.2 KB)
- Anlage 9b (653.8 KB)
Zugleich enthält der Formularserver die Möglichkeit, Wahlvorschläge elektronisch zu erfassen.
Für die Wahlen der Vertretungen (Anlage 5a) ist der Formularserver wie folgt erreichbar:
https://afm.brandenburg.de/intelliform/forms/lwl/kw/anlage_5a/index
Für Personenwahlen (Anlage 5b) lautet der Link:
https://afm.brandenburg.de/intelliform/forms/lwl/kw/anlage_5b/index
Wahl des Verbandsgemeindebürgermeisters der Verbandsgemeinde Liebenwerda am 06. November 2022
Bekanntmachungen
Wahlbekanntmachung gemäß § 42 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV)
Online Beantragung eines Wahlscheins
Bekanntmachung zugelassene Wahlvorschläge
Was Sie über die Wahl des Verbandsgemeindebürgermeisters wissen sollten
Änderung der Bekanntmachung vom 08.07.2022 für die Wahl des Verbandsgemeindebürgermeisters