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Sprachstandsfeststellung für Lernanfänger des Schuljahres 2024/2025 - Amtliche Bekanntmachung

20. 12. 2023

Für Kinder, welche in der Zeit vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 geboren wurden, beginnt die Schulpflicht im August 2024. Damit sind diese Kinder verpflichtet, an der Sprachstandsfeststellung im Jahr vor der Einschulung teilzunehmen.

 

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie unten bei "Downloads".

 

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