* Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz in der Ortsgemeinde Mühlberg/Elbe.
* Sie haben Freude am Umgang mit Menschen und die Fähigkeit sachlich, besonnen und vorurteilsfrei gegenüber
den Streitparteien aufzutreten und besitzen Verhandlungsgeschick. Juristischen Kenntnisse sind nicht erforderlich.
* Sie sollten einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad haben und
über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen.
Die Schiedspersonen haben folgende Aufgaben:
* Durchführung von Schlichtungs- und Sühneverfahren
- in Nachbarrechtsstreitigkeiten
- bei Ansprüchen wegen der Verletzung der persönlichen Ehre außerhalb von Presse/Rundfunk
* Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs in Strafsachen
* Führung des Kassenbuches und Durchführung der Abrechnungen (u. a. mit der Verbandsgemeinde)
Die Devise der Schiedsstelle lautet: Nicht richten, sondern schlichten!
Träger der Schiedsstellen ist die Verbandsgemeinde Liebenwerda. Wir bieten Ihnen:
* Kostenübernahme für Sachkosten sowie Aus- und Fortbildungen für Ihr Ehrenamt
* Mitgliedschaft im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. -BDS-
* einen Raum in Mühlberg/Elbe für die monatliche Sprechstunde und gegebenenfalls Verhandlungen
* einen Laptop (je Schiedsstellenbezirk) zur Bearbeitung aller Sachverhalte
* eine Aufwandsentschädigung von derzeit 30,- € monatlich, zuzüglich 20,00 Euro je Schiedsverhandlung
Die Schiedspersonen werden für die Dauer von 5 Jahren von der Verbandsgemeindeversammlung Liebenwerda gewählt und vom Direktor des Amtsgerichts berufen und verpflichtet.
Haben Sie Fragen zum Schiedsamt?
Diese beantworten gern Frau A. Wagenmann, Tel. 035365/411-31 und Frau St. Böttcher, Tel: 035635/411-36.
Antworten und weitere Informationen finden Sie auch unter: